Was wird gefördert?
Wer kann die Förderung beantragen?
Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
Egal, ob Sie selbst darin wohnen oder die Immobilie vermieten – gefördert wird der Einbau elektrisch betriebener Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wenn Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel an der zentralen Heizungsanlage, vorgenommen werden, kann die WEG den Förderantrag stellen.
Eigentümer von Eigentumwohnungen
Eine Förderung ist ebenfalls möglich, wenn bauliche Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden, also innerhalb der eigenen Wohnung.
Welche Förderung gibt es?
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die wiederum kombiniert werden können.
Grundförderung 30%
Klimabonus 20%
Einkommens-Bonus 30%
Effiziensbonus 5%
Maximal mögliche Förderung
*Für Vermieter liegt die maximal Förderung bei 35%
Förderfähige Kosten:
Förderhöhe für Einfamilienhäuser
Förderung für Mehrfamilienhäuser
So funktioniert die Antragstellung:
Damit Sie die staatliche Förderung für Ihre neue Wärmepumpe problemlos erhalten, ist ein strukturierter Ablauf wichtig. Die Antragstellung bei der KfW erfolgt vor Beginn der Maßnahme und erfordert einige vorbereitende Schritte – vom Fachunternehmen bis zur Zuschussauszahlung. Wir zeigen Ihnen hier, wie der Prozess funktioniert.
1. Fachunternehmen oder Energieeffizienz -Experten beauftragen
Ein zertifizierter Fachbetrieb oder Energieberater erstellt die nötige Planungsgrundlage und prüft die Förderfähigkeit der Wärmepumpe.
2. Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen
Die Expertin oder der Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ mit allen technischen Details und voraussichtlichen Kosten.
3. Zuschuss online bei der KfW beantragen
Auf dem KfW-Zuschussportal registrieren und den Antrag mit BzA-Dokument einreichen – noch vor Vertragsabschluss oder Baubeginn!
4. Nach Zusage: Projekt umsetzen (innerhalb von 36 Monaten)
Nach der Förderzusage darf mit dem Einbau begonnen werden. Das Vorhaben muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen und Zuschuss erhalten
Nach Fertigstellung wird die „Bestätigung nach Durchführung“ eingereicht – danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.